Schießgutachten

... gehören in die Rubrik "Gerichtsballistik" und stellen im Waffenbereich die absolute "Königsdisziplin" dar. Ziel ist die Aufklärung & Rekonstruktion von Schussdelikten (z.B. Schießunfälle, Sachbeschädigungen, Suizide, Morde). Deshalb werden in solchen Fällen der Tatort und alle dort befindlichen Spuren untersucht und ausgewertet, um daraus Schlüsse über den Tathergang zu gewinnen. Speziell den Ein- & Ausschüssen sowie den Schmauchspuren werden dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Die Schussentfernungsbestimmung ist für die Rekonstruktion von Schussdelikten unerlässlich. Deshalb werden neben den Schussspuren auch die Schmauchanhaftungen untersucht. Zur Bestimmung der Schussrichtung und des Schützenstandortes finden u.a. spezielle Laser Verwendung. Bei komplexen ballistischen Fragen und Schüssen aus großer Entfernung werden EDV-Programme in die Untersuchungen mit eingebunden.

Den Abschluss eines gerichtsballistischen Gutachtens bildet die 3D-Computerrekonstruktion des Tathergangs (siehe Bilder).

Schussdelikte setzen eine Eilbedürftigkeit voraus und werden von mir vorrangig bearbeitet. Näheres dazu unter "Kontakt".


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  • Schuss 4


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